Jack White · Musikproduzent, Komponist und Textdichter

 

 

Pressemitteilungen

Unsere Ansprechpartnerin in Presseangelegenheiten
redcarpet pr | Julia Jonas | Lindenstraße 76 | 10969 Berlin | Tel.: +49 (0)30-688 375-400 | Fax: +49(0)30-688 375-409 | Mobil: +49 (0)172-32 32 553 | Email: info (at) redcarpet-pr.de | www.redcarpet-pr.de


Jack White erwirkt einstweilige Verfügung gegen 313music JWP AG

Im Namen von Jack White gebe ich, Rechtsanwalt Bernd R. Güntsche, Berlin, folgendes bekannt: Auf Antrag von Jack White ist 313music JWP AG durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 17.03.2009 (Az. 324 O 134/09) verboten worden, den Eindruck zu erwecken, Jack White sei erstinstanzlich zur Leistung von Schadensersatz an 313music JWP AG verurteilt worden. Vorausgegangen war, dass 313music JWP AG die Corporate News vom 17.02.2009 veröffentlicht hatte (http://dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&companyID=10&newsID=445601), was Jack White veranlasst hat, die von DGAP am 20.02.2009 veröffentlichte Gegendarstellung abzugeben und beim Landgericht Hamburg die ergangene einstweilige Verfügung gegen 313music JWP AG zu erwirken.

Bernd R. Güntsche, Rechtsanwalt
Berlin, den 19.03.2009 20.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


Jack White unter den großen Klassikern im Theater mit dem Waldhaus, einem Projekt von Christoph Marthaler und Ensemble

Mit Claudia Carigiet / Olivia Grigolli / Rosemary Hardy / Sasha Rau / Bettina Stucky / Raphael Clamer / Jan Czajkowski / Bendix Dethleffsen / Christoph Homberger (abwechselnd mit Martin Gantner) / Ueli Jäggi / Jürg Kienberger / Josef Ostendorf / Nicolas Rosat / Graham F. Valentine / Trio Farkas (Jurai Farkas, Eugen Bitto, Milan Fratrik)

Regie: Christoph Marthaler / Bühne: Frieda Schneider / Kostüme: Sarah Schittek / Mitarbeit Bühne: Isabel Robson, Madlaina Fontana / Musikalische Leitung und Arrangements: Christoph Homberger, Jan Czajkowski, Bendix Dethleffsen / Licht: Ursula Degen / Ton: Fritz Rickenbacher / Technik: Peter Affentranger, Erwin Brunschwiler, Allan Naylor / Dramaturgie: Malte Ubenauf / Regieassistenz: Derek Gimpel / Maske: Christian Schilling / Produktionsleitung: Josephine Lischer

Musik von Richard Wagner, Franz Schubert, Jack White, Giuseppe Verdi, Ludwig van Beethoven, Johann Sebastian Bach, Ernst Krenek, Joseph Haydn, Giacomo Puccini, Gustav Mahler, Robert Schumann, Georg Kreisler, Arthur Sullivan, Wolfgang Amadeus Mozart

Texte von Mitgliedern des Ensembles, Peter Altenberg, André Breton, Paul Èluard, Wolfgang Hildesheimer, Friedrich Nietzsche, Walter Serner, Robert Walser, Annemarie Schwarzenbach, Dieter Roth, Frank Kafka, Karl Kraus, Sándor Márai, Fernando Pessoa, Guillaume Apollinaire.

Das Waldhaus ist hundert. Am 15. Juni 1908 haben unsere Urgrosseltern ihre ersten Gäste empfangen. Das will gefeiert werden! Unter anderem mit einem ganz besonderen Geburtstagsgeschenk – einem Stück fürs Waldhaus, im Waldhaus, abendfüllend, von und mit Christoph Marthaler und einigen der interessantesten Leute des deutschsprachigen Theaters, viele davon seit Jahren auf Du und Du mit dem Haus. Das ist nicht ganz zufällig. Die musikalisch-theatralen Collagen, mit denen die „Christoph-Marthaler-Familie“ berühmt geworden ist, haben etwa ähnlich viel gemeinsam mit einem herkömmlichen Theaterstück wie das Waldhaus mit einem herkömmlichen Luxushotel. Und doch ist es uns leidenschaftlich ernst bei unserer Sache, Christoph Marthaler und seinen Leuten beim Theater und uns im Waldhaus bei der Hotellerie. Hinter allem steht Marthaler, aber vor allem für leidenschaftliches und gekonntes Theater, drollig, tieftraurig, berührend, irritierend, kritisch, nachdenklich, albern und gescheit, absurd, superrealistisch, unsinnig und sinnvoll. Marthaler und seine „Familie“ sind Theaterleute durch und durch. Dass sie uns ihre Zeit und ihr Können schenken, ist ein Glücksfall. Wir haben gespannt darauf gewartet, was sie sich zum hundertjährigen Waldhaus einfallen lassen würden. Würde es ihnen gelingen, uns auf dem falschen Fuß zu erwischen ? Aber klar !

Urs Kienberger


In eigener Sache
8. Januar 2009

Wenn man zur Zeit bei Wikipedia den Namen Jack White aufruft, wird folgendes behauptet:

Am 1. August 2007 wurde Jack White von der Jack White Productions AG fristlos entlassen. Hierbei warf die Gesellschaft Jack White Verletzung des Wettbewerbsverbots und indirekt Missbrauch von Insiderwissen vor, was von diesem bestritten wird.

Hierzu stelle ich fest:
Die sog. fristlose Kündigung ist unwirksam. Auch die Behauptung der Verletzung des Wettbewerbsverbots ist völlig frei erfunden, weil es sich hierbei um die Gründung meines neuen Musikverlages Gloriella handelt, die ganz offiziell Anfang des Jahres 2007 stattgefunden hat. Die Gründung dieses Musikverlages wiederum konnte gar nicht das Wettbewerbsverbot verletzen, weil das Musikverlagsgeschäft nicht zum Unternehmensgegenstand der AG gehört, was der ehemalige Vorstandsvorsitzende Thomas Stein im Jahresbericht 2006 der AG auf Seite 19 höchstpersönlich bestätigt hat. Schließlich ist auch der indirekte Vorwurf des angeblichen Missbrauchs von Insiderwissen nichts anderes als eine weitere böse Verleumdung (siehe hierzu auch unsere Pressemitteilungen vom 08.11.2007, 07.11.2007 und 24.10.2007).


Presseinformation Jack White
8. November 2007

Die Behauptung von Schadensersatzansprüchen der 313 Music JWP AG werden sich als haltlos herausstellen
Erhebliche Pflichtverstöße des Vorstands der AG bei Veröffentlichung der Halbjahreszahlen zum 30. 6. 2007 eindeutig festgestellt

Zur gestern von der 313 Music JWP AG ("313 Music") veröffentlichten Presseinformation möchte ich Folgendes richtigstellen:

•  Die von 313 Music zitierten Untersuchungsberichte der KPMG zu den früheren Geschäftsaktivitäten in den USA liegen mir nicht vor, so dass ich zu den Ergebnissen nicht konkret Stellung beziehen kann. An der Erstellung dieser Gutachten oder der Sachverhaltsermittlung wurde ich - dies ist bemerkenswert - in keiner Weise beteiligt. Es handelt sich daher um reine Parteigutachten, die, wie bei derlei Gutachten nicht überraschend, ausschließlich zu den vom Auftraggeber Thomas Stein gewünschten Ergebnissen kommen. Klarstellend ist jedoch festzuhalten, dass sämtliche angeblich falschen Jahresabschlüsse sowohl der HoT JWP Music Inc. als auch der JWP AG jeweils die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke amerikanischer bzw. deutscher Wirtschaftprüfer erhalten haben.

•  Ähnliches gilt für angebliche gegen mich bestehende Schadensersatzansprüche. Bemerkenswert ist hier auch, dass das angeblich vorliegende Rechtsgutachten, das sich eigentlich zu ktien- bzw. dienstvertraglichen Fragen äußern müsste, im Auftrag der Gesellschaft von einem Experten für Europarecht erstellt wurde.

•  Wie bisher, bestreite ich nachdrücklich irgendwelche Pflichtverstöße und daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Bislang war 313 Music trotz mehrfacher Aufforderungen auch nicht in der Lage, mir die Grundlagen der angeblichen Ansprüche mitzuteilen. Derlei Ansprüche wurden selbstverständlich auch nicht von meinen Beratern in einem Verfahren vor dem Landgericht München I "unstreitig" gestellt. In dem Verfahren vor dem Landgericht München I ging es bekanntermaßen nicht um Schadensersatzansprüche, sondern um den gescheiterten Versuch der Gesellschaft, mir bis Dezember 2009 den Betrieb eines eigenen Verlages und eines Labels verbieten zu wollen. Mein Verlag Gloriella ist bereits aktiv, mein Label Gloriella Music wird, wie bereits angekündigt, zum Beginn 2008 an den Start gehen. Unrichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass ich mich, um einer "Verurteilung zuvorzukommen", zur Unterlassung von Wettbewerb verpflichtet hätte. Wie das Landgericht München I mit der Entscheidung, die Kosten des Verfahrens zu 100 % der 313 Music aufzuerlegen, klar zum Ausdruck gebracht hat, war in diesem Verfahren von einem Unterliegen der 313 Music auszugehen. Ebenso unrichtig ist, dass die Gesellschaft erhebliche Kosteneinsparungen realisiert. Aus der unberechtigten fristlosen Kündigung meines Dienstvertrages durch 313 Music resultieren erhebliche Schadensersatzansprüche gegenüber der AG.

•  Umgekehrt habe ich selbst in der Zwischenzeit gutachterlich die Richtigkeit der von der Gesellschaft zum 30.06.2007 veröffentlichten Halbjahreszahlen prüfen lassen. Das Gutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass diese Zahlen unzutreffend sind, wesentliche Geschäftsvorfälle nicht erfassen und dem Vorstand daher erhebliche Pflichtverstöße zur Last fallen.

08.11.2007
Jack White


Presseinformation Frank Nußbaum
8. November 2007

Zur gestern von der 313 Music JWP AG („313 Music“) veröffentlichten Presseinformation möchte ich Folgendes richtigstellen:

08.11.2007
Frank Nußbaum


Stellungnahme von Jack White
zur heutigen Presseinformation der 313 Music JWP AG

Da uns die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke sowohl des amerikanischen als auch des deutschen Wirtschaftsprüfers vorlagen, wird sich die Behauptung, es bestünden Schadensersatzansprüche, als haltlos herausstellen. Mehr ist dazu im Moment nicht zu sagen, zumal man mir bislang weder das Gutachten der KPMG noch das Gutachten des Herrn Prof. Dr. Ehricke zur Verfügung gestellt hat. Die Behauptung, ich hätte gegen ein Wettbewerbsverbot verstoßen, ist falsch. Des Weiteren ist die Behauptung falsch, es sei eine ungerechtfertigte Zahlung der AG an mich erfolgt.

07.11.2007
Jack White


Doppelter Dämpfer für Thomas Stein:
Schwere Niederlagen für die 313 Music JWP AG vor den Landgerichten in Hamburg und München im Dauerstreit mit Jack White


Im Dauerstreit zwischen der 313 Music JWP AG und Jack White hat die 313 Music JWP AG, die auf Kosten ihrer Aktionäre vier Anwaltskanzleien beschäftigt, jetzt zwei schwere Niederlagen einstecken müssen:

  1. Das Landgericht Hamburg hat per „Einstweiliger Verfügung“ entschieden, dass die heutige 313 Music JWP AG, vertreten durch den Vorstand Thomas Stein, den Markennamen „Jack White“ für die von ihr angebotenen Dienstleistungen und Produkte nicht mehr verwenden darf.
  2. Das Landgericht München hat in Bezug auf den am 2.10.2007 geschlossenen Vergleich hinsichtlich des gescheiterten Versuchs der AG, gegen Jack White ein Wettbewerbsverbot durchzusetzen, entschieden, dass die Gerichtskosten zu 100% von der AG zu zahlen sind. Das Gericht bringt damit in aller Deutlichkeit zum Ausdruck, dass es den Versuch der 313 Music JWP AG, Jack White das Betreiben eines eigenen Labels bis Ende 2009 zu untersagen, für unberechtigt hält.

Jack Whites neues Label „Gloriella Music“ geht damit pünktlich zum Neuen Jahr, am 1. Januar 2008 , an den Start.

24.10. 2007
Jack White


Start des neuen Labels „Gloriella Music“ zum 1.1.2008
Das ehemalige Jack White-Team wechselt komplett zu „Gloriella Music“

Berlin, 4. Oktober: In der Verhandlung vor dem Landgericht München I am 2. Oktober 2007 über die gegen mich auf Antrag meines früheren Unternehmens, der heutigen 313 Music JWP AG ergangene einstweilige Verfügung wurde eindeutig geklärt, dass ich in meiner künftigen Berufstätigkeit frei und keinerlei vertraglichen Beschränkungen unterworfen bin. Der durch einstweilige Verfügung unternommene Versuch, mir eine in Wettbewerb stehende Tätigkeit als Produzent und Musikverleger untersagen zu lassen, konnte im Rahmen der Gerichtsverhandlung erfolgreich abgewehrt werden. Ebenso haltlos sind der früher gegen mich erhobene Vorwurf des unzulässigen Wettbewerbs durch die Gründung und das Betreiben meines Gloriella Musikverlages und die hierauf gestützte Kündigung meines Beratungsvertrages mit der ehemaligen Jack White Productions AG.

Ich werde unter dem Namen „Gloriella Music“ ein neues Label gründen, dessen Start wir nun zum 1. Januar 2008 vorbereiten. Selbstverständlich bleibe ich dem langjährigen Vertriebspartner Sony BMG treu. Mein komplettes ehemaliges Team, also Helmut Schnittke (Vertrieb und Marketing sowie General Management), Ina Reichwald (TV), Walter Färber (Funk), Grazia Gioffrée (Koordination), Uschi Seifart (Promotion), Fiona Hamann (Sekretariat) und Nejla Yilmaz (Buchhaltung) hat die 313 Music JWP AG geschlossen verlassen und kommt zu "Gloriella Music". Wir sprechen bereits mit einigen hochinteressanten Künstlern, und sowohl das Team, auf das ich sehr stolz bin, als auch ich freuen uns auf die neue Herausforderung!

04.10.2007
Jack White


Zur Ad hoc-Meldung der Jack White Productions AG vom 1. August 2007

Die in der vorgenannten Ad hoc-Meldung erhobenen Behauptungen sind überwiegend unwahr. Jack White hat seinerseits, einer vorherigen Ankündigung folgend, heute das Beratungsverhältnis mit der Jack White Productions AG fristlos gekündigt und plant, die AG insoweit auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die gestern von der Jack White Productions AG ausgesprochene Kündigung ist nach erster Prüfung rechtlich unwirksam und erfolgte offensichtlich nur, um der von Jack White angekündigten eigenen Kündigung zuvor zu kommen.

Jack White hat in keiner Weise gegen das bisher bestehende Beratungsverhältnis verstoßen und wird gegen die unzutreffend gegen ihn erhobenen Vorwürfe u. a. auch strafrechtliche Schritte prüfen.

02.08.2007
Jack White

| ©2012 Musikproduktion Jack White -